Beurkundung von Sternenkindern

Beurkundung nach Fehlgeburt und Stiller Geburt

Wenn ein Sternenkind bei einer stillen Geburt über 500g wiegt oder (gewichtsunabhängig) die 24.Schwangerschaftswoche erreicht hat, dann erhält es eine Geburtsurkunde mit dem Vermerk "tot geboren". Ein Kind, das bei der Geburt Lebenszeichen gezeigt hat, wird unabhängig von Alter und Gewicht immer beurkundet. Die Kleinen allerdings, die unter 500g und vor der 24. Woche still geboren sind, erhalten keine Urkunde. Aber die Eltern können auch für sie ein offizielles Dokument erhalten.

 

Seit 2013 gibt das Personenstandsgesetz auch den Sterneneltern der Kleinsten die Möglichkeit, beim Standesamt eine "Existenzbescheinigung" für Ihre Kinder zu beantragen. Es ist keine Urkunde, da es freiwillig ist, aber es sieht genauso amtlich aus mit dem Bundesadler im Hintergrund und es macht die Existenz des kleinen Sternenkinds greifbar und sichtbar und gibt ihm möglicherweise einen Platz im Familienstammbuch.

 

Die Existenzbescheinigung (§31, Abs. 2 PstV) können die Sterneneltern beim Standesamt am Geburtsort des Sternenkindes beantragen. Da es freiwillig ist, gibt es  hier auch die Option, z.B. den "Bauchnamen" oder "Spitznamen" des Kindes einzutragen, wenn die Eltern noch keinen finalen Namen für ihr Kind hatten. 

 

Im Übrigen gilt diese Möglichkeit auch rückwirkend für alle Sternenkinder, die VOR Mai 2013 geboren wurden, wenn die Eltern noch Dokumente über die Schwangerschaft und stille Geburt vorlegen können. Ein kleiner Beitrag zur Sichtbarkeit in der Gesellschaft für unsere kleinen Sternenkinder.

 


Antrag Existenzbescheinigung Sternenkinder München

Hier stellen wir euch die Informationen zur Verfügung, um eine Existenzbescheinigung für euer in München geborenes Sternenkind zu erhalten.

 

Die Anzeige muss von den Elternteilen, die in die Bescheinigung eingetragen werden sollen, unterschrieben sein.

 Zur Ausstellung der Bescheinigung müsst ihr ausserdem einreichen: 

  • Anzeige einer Fehlgeburt im Original - siehe Download
  • Kopien der Reisepässe oder Personalausweise beider Elternteile
  • Die Kopie eines Nachweises über die Tatsache, dass eine Fehlgeburt stattgefunden hat (eine von einer Ärztin, einem Arzt, einer Hebamme oder einem Entbindungspfleger ausgestellte Bescheinigung, aus der die Tatsache der Fehlgeburt hervorgeht oder der Mutterpass, wenn daraus eine Fehlgeburt hervorgeht)

Und diese Unterlagen müssen per  Post an folgende Adresse geschickt werden:

                Standesamt München

                Geburtenbüro L-Z

                Ruppertstr. 11

                80337 München

 

Eine Bescheinigung ist kostenpflichtig: 12 EUR und ihr müsst angeben, ob ihr das Dokument als im DinA4 oder DinA5 Format möchtet.

 

Download
Mündliche Anzeige einer Fehlgeburt beim Standesamt München
Anzeige Sternenkinder.pdf
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