Wir unterstützen die Initiative von Natascha Sagorski zu einem Thema, das uns seit Jahren auf dem Herzen liegt! Ein gestaffelter Mutterschutz - eine Schutzfrist für alle Frauen nach stillen Geburten und Verlust in der Schwangerschaft.
Es geht darum, dass Frauen nach Fehlgeburten oder stillen Geburten vor der 24.Woche (unter 500g Geburtsgewicht) keinen Anspruch auf Mutterschutz haben. Die Ampel hat im Koalitionsvertrag festgeschrieben, dass der Mutterschutz in solchen Fällen auf die 20. Woche vorverlegt werden soll. Aber dann bleiben wieder tausende von Frauen zurück, die ihr Kind vor der 20. Woche still gebären. Wir möchten statt "alles oder nichts" eine gestaffelte Lösung, die allen Sternenmüttern eine Schutzfrist gewährt. Hier könnt ihr euch auf dem Laufenden halten, wie es um das Thema "Gestaffelten Mutterschutz" und die Petition steht.
(Foto: Sagorski/Fulmidas)
Der Mutterschutz richtet sich nach dem Geburtsgewicht von still geborenen Kindern. Weder eine frühe noch eine späte Fehlgeburt gelten leider rechtlich als Entbindung. Daher hat die Frau erst ab einem Geburtsgewicht von 500g Anspruch auf Mutterschutz. Da seit 1.11.2018 eine Neuerung des Personenstandsgesetzes vorsieht, dass auch alle still geborenen Babys ab der 24.SSW, also 23 + 0, eine Geburtsurkunde erhalten und nicht mehr als "Fehlgeburt" zählen, kann mit dieser Geburtsurkunde auch nach stiller Geburt in der 24. Woche Mutterschutz beantragt werden. Es reicht in manchen Fällen auch eine Bescheinigung der Klinik für den Mutterschutzantrag, auf dem vermerkt ist, dass das Baby über 500g hatte.
Die Länge des Mutterschutzes nach stiller Geburt oder frühem Tod des Kindes nach der Geburt lässt sich so berechnen: 8 Wochen nach der Entbindung + die nicht genommenen Wochen vor der Entbindung (insgesamt maximal 6 Wochen) + möglicherweise 4 Wochen, wenn das Baby als Frühgeburt zählt. Die Frühgeburtsbescheinigung muss die Klinik ausstellen - fragt gerne dort nach, wenn ihr sie nicht automatisch bekommt. Auch ein still geborenes Baby erhält eine Frühgeburtsbescheinigung. Bei Mehrlingsgeburten zählt das älteste und größte Kind.
Seit 2018 besteht für Frauen nach einer Fehlgeburt nach der 12.Schwangerschaftswoche immerhin ein 4-monatiger Kündigungsschutz, was die Trauer und Situation dieser Frauen berücksichtigt. Frauen nach einer Fehlgeburt müssen sich selbst um eine Krankschreibung kümmern, die aber durchaus empfehlenswert ist, auch über einen längeren Zeitraum, um Zeit für die Trauer und Verarbeitung zu haben. Gleiches gilt natürlich für den Mann und Vater.
Nehmt euch Zeit, auch wenn ihr keinen Anspruch auf Mutterschutz habt. Jede Ärztin oder Arzt kann eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen. Das ist auch etwas anderes, wenn wir es so nennen und nicht "Krankschreibung", denn wahrscheinlich seid ihr nicht krank, aber die Trauer verhindert trotzdem, dass ihr arbeitsunfähig seid. Nehmt euch die Zeit, die ihr braucht, ohne auf Ratschläge von außen zu hören, die Arbeit vielleicht als gute Ablenkung empfehlen oder euch andersherum drängen, noch länger zu warten, obwohl ihr gerne arbeiten würdet. Jede Person trauert individuell und nur ihr wisst, was für euch gut ist. Vertraut darauf ohne Verpflichtungsgedanken oder innere Kritiker, die euch in eine Richtung drängen.