Mutterschutz für Sternenmütter

Aus einer Initiative für gestaffelten Mutterschutz wird ein Gesetz

 

30. Januar 2025: Der Deutsche Bundestag beschließt den gestaffelten Mutterschutz nach Fehlgeburt.

Damit gelten ab 1.Juni 2025 neue Schutzfristen für Frauen nach einer Geburt. Diese sind gestaffelt nach der Schwangerschaftswoche (SSW) zum Zeitpunkt der Geburt: 

  • ab der 13. SSW bis zu 2 Wochen
  • ab der 17. SSW bis zu 6 Wochen 
  • ab der 20. SSW bis zu 8 Wochen

Als Sternenkindmama kannst du frei entscheiden, ob du diesen Mutterschutz in Anspruch nehmen möchtest. Es soll deine selbstbestimmte Entscheidung sein, denn du sollst die Unterstützung erhalten, die du brauchst.

 

Quelle: Mutterschutzgesetz § 3 Schutzfristen vor und nach der Entbindung

 

Regelung zum Mutterschutz nach stiller Geburt

Wann habe ich als  Sternenmutter Anspruch auf Mutterschutz?

Ab der 13. Schwangerschaftswoche hast du nach einer stillen Geburt Anspruch auf Mutterschutz von zwei Wochen. Mit fortschreitender Schwangerschaft verlängert sich dieser. 

 

Muss ich als Sternenmutter Mutterschutz nehmen?

Der Mutterschutz ist ein Angebot und jede Mutter kann in individuell nach ihren Bedürfnissen nehmen, und auch die Länge anpassen. Wenn aus ärztlicher Sicht nichts dagegen spricht, kannst du deinen Mutterschutz auch früher beenden. Wichtig ist, dass du für dich entscheidest, was dir gerade seelisch und körperlich gut tut.  

 

Was ist neu an der gesetzlichen Regelung?

Bislang gab es keinen Mutterschutz bei einer Fehlgeburt, sondern nur nach einer Totgeburt. 

Ein Kind muss nicht mehr beurkundet sein, um Anspruch auf Mutterschutz zu bekommen. Die neue Regelung orientiert sich an der Schwangerschaftswoche und nicht mehr am Personenstandgesetzes.  Es gibt nun Mutterschutz ab der 13. Schwangerschaftswoche, der zeitlich gestaffelt ist.  Damit gibt es erstmalig einen Mutterschutz auch nach 'Fehlgeburten' und nicht nur nach einer 'Totgeburt'.  

 

Was versteht man rechtlich unter einer "Totgeburt"?

Wenn das Kind bei der Geburt kein Lebenszeichen gezeigt hat (still geboren wurde) und dabei mindestens 500 Gramm gewogen hat oder die 24. Schwangerschaftswoche erreicht hat. Dieses Kind wird beurkundet, d.h. es erhält eine Geburtsurkunde. 

 

Was was bedeutet die rechtliche Bezeichnung "Fehlgeburt"?

Alle Kinder, die vor der 24. Schwangerschaftswoche still geboren wurden und keine Lebenszeichen (Personenstandsgesetz PstV §31) gezeigt haben. Diese Geburten bezeichnet man als 'Fehlgeburt'. 

 

Wie lange ist der Mutterschutz nach einer Fehlgeburt?

Dieser ist gestaffelt nach der Schwangerschaftswoche (SSW) zum Zeitpunkt der Geburt: 

  • ab der 13. SSW bis zu 2 Wochen
  • ab der 17. SSW bis zu 6 Wochen 
  • ab der 20. SSW bis zu 8 Wochen

Wie lange ist die Mutterschutzfrist nach einer Totgeburt?

Insgesamt stehen dir 14  Wochen als Mutterschutzfrist zu. Dazu zählen die 6 Wochen vor der Geburt und 8 Wochen nach der Geburt. Falls du dein Kind weit vor dem errechneten Geburtstermin geboren hast, dann beginnt die Mutterschutzfrist ab dem Geburtstermin.

Du darfst deine Schutzfrist verkürzen, aber entscheide dich nur dafür, wenn es sich für dich stimmig anfühlt.

 

Welche Regelung gilt, wenn mein Sternenkind nach der Geburt noch kurz gelebt hat?

Wenn dein Kind nach der Geburt gelebt hat (unabhängig wie lange; siehe Personenstandsgesetz PstV §31) gelten die Regelungen, wie bei allen lebend geborenen Kindern. Insgesamt stehen dir 14 Wochen Mutterschutzfrist nach der Geburt zu, 6 Wochen vor der Entbindung und 8 Wochen nach der Entbindung.

 

Zählt dein Kind als Frühgeburt, d.h. du hast es vor der 37. Schwangerschaftswoche geboren oder sein Geburtsgewicht war unter 2500 Gramm, dann verlängert sich die Mutterschutzfrist auf 18 Wochen. Die Frühgeburtsbescheinigung muss die Klinik ausstellen.

 

Wenn dein Kind verstorben ist, hast du auch die Möglichkeit deine Schutzfrist zu verkürzen. Höre auf deinen Körper und in dich hinein, was für dich stimmig ist.

 

Weitere Details und rechtliche Erklärungen rund um den Mutterschutz findest du auf dem Familienportal des Bundesministeriums für Familie 

 

Quellen:


Kündigungsschutz nach Fehlgeburt oder Kleiner Geburt

Für Frauen besteht nach einer Fehlgeburt nach der 12.Schwangerschaftswoche immerhin ein 4-monatiger Kündigungsschutz, was die Trauer und Situation dieser Frauen berücksichtigt. Frauen nach einer Fehlgeburt müssen sich selbst um eine Krankschreibung kümmern, die aber durchaus empfehlenswert ist, auch über einen längeren Zeitraum, um Zeit für die Trauer und Verarbeitung zu haben. Gleiches gilt natürlich für den Mann und Vater.

Quelle: Mutterschutzgesetz §17 Kündigungsverbot

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nach Stiller oder Kleiner Geburt

 Nehmt euch Zeit, auch wenn ihr keinen Anspruch auf Mutterschutz habt. Jede Ärztin oder Arzt kann eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen. Das ist auch etwas anderes, wenn wir es so nennen und nicht "Krankschreibung", denn wahrscheinlich seid ihr nicht krank, aber die Trauer verhindert trotzdem, dass ihr arbeitsunfähig seid. Nehmt euch die Zeit, die ihr braucht, ohne auf Ratschläge von außen zu hören, die Arbeit vielleicht als gute Ablenkung empfehlen oder euch andersherum drängen, noch länger zu warten, obwohl ihr gerne arbeiten würdet. Jede Person trauert individuell und nur ihr wisst, was für euch gut ist. Vertraut darauf ohne Verpflichtungsgedanken oder innere Kritiker, die euch in eine Richtung drängen.