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Gestaffelter Mutterschutz - Verfassungsbeschwerde
Für Sterneneltern · 29. April 2023
München, Berlin, Karlsruhe, 9. November 2022: Vier Frauen, vertreten durch Rechtsanwalt Prof. Dr. Remo Klinger, haben Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht erhoben. Sie werden dabei durch den Verein für Feministische Innenpolitik unterstützt. Gegenstand der Beschwerde ist der Umstand, dass Frauen, die vor der 24. Schwangerschaftswoche ihr Kind verlieren, keinen Mutterschutz erhalten und somit selbst am Tag einer Fehlgeburt bereits wieder arbeiten müssen.

Gestaffelter Mutterschutz - Petition
Unsere Aktivitäten · 16. Februar 2022
Aktuell steht Frauen nach Fehlgeburten, also Geburten bei denen Babys keine Lebensmerkmale gezeigt haben, deren Gewicht weniger als 500 Gramm betrug, und die Geburt vor der 24. Schwangerschaftswoche erfolgte, kein Mutterschutz zu. Auch der Änderungsvorschlag der neuen Bundesregierung, der die 20. Schwangerschaftswoche als Grenze vorsieht, ist unzureichend. All den Frauen, die bereits in der 19. Woche oder früher eine Fehlgeburt hatten, steht weiterhin kein Mutterschutz zu.